VgV

Regenrückhaltebecken, Beethovenstraße in Freiberg

Verhandlungsverfahren gem. VgV 2016 für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Tragwerksplanung, Beratungsleistungen Geotechnik und Vermessung

Zeitraum Verfahren:12/2020 - 06/2021

Auslober: Universitätsstadt Freiberg FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG Eigenbetrieb der Stadt Freiberg

Erläuterungen:

Bereits im Zuge der Erarbeitung der Generalentwässerungspläne (GEP) 1995 und 2002 wurde für den in der Beethovenstraße sowie in der Leipziger Straße verlaufenden Saubach-Sammelkanal eine erhebliche hydraulische Überlastung festgestellt.
Bei Starkregenereignissen kann der Saubach-Sammelkanal das zufließende Regenwasser aus den einmündenden Mischwasser-Sammelkanälen der Dr.-Külz-Straße und der Hainichener Straße nicht mehr schadlos ableiten, welches auch zu einem Überstau aus den letzten Haltungen der genannten Straßen führt. Gleiches gilt für das auf den Verkehrsflächen im genannten Abschnitt (zwischen Beethovenstraße Nr. 8 und der Einmündung des Meißner Ring) anfallende Oberflächenwasser.

In den Jahren 2021 und 2023 ist die Erneuerung der Mischwasserkanalisation der Wallstraße (B101) in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Die zur Ausführung vorgesehene Variante V13 beinhaltet eine Aufteilung der Abwasserströme. Der bereits beauftragte 1. Bauabschnitt zwischen Leipziger Straße und Waisenhausstraße entwässert, in Fließrichtung gesehen, nach dem geplanten Rückhaltebecken in den Saubachsammelkanal im Bereich Kreuzung Leipziger Straße/Beethovenstraße/Dr.-Külz-Straße.

Der für das Jahr 2023 geplante 2. Bauabschnitt entwässert vor dem neu herzustellenden Rückhaltebecken in den Saubachsammelkanal in der Beethovenstraße. Der neu herzustellende Mischwasserkanal quert von dort aus den Albertpark bis zur Wallstraße (Einmündung Waisenhausstraße) und verläuft weiter unter der Fahrbahn der Wallstraße bis zur Petersstraße (siehe hierzu die beiden Anlagen II.5 und II.6 „Erläuterungsbericht Stadtgrabenschleuse“ und „Bemerkung zu Variante 13“).
Der Bau des 2. Bauabschnittes Wallstraße erfordert zumindest für die Erneuerung des Abschnittes in der Wallstraße die vorherige Fertigstellung des RRB Beethovenstraße. Die Beethovenstraße dient als Umleitungsstrecke bei Baumaßnahmen in der Wallstraße.